Die Pflegepreise für vollstationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI, dem Landespflegegesetz (LPflG) und den Anforderungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung” (GVWG), von Einrichtung, Sozialhilfeträgern und Pflegekassen verhandelt. In diesem Rahmen erbringen wir hochwertige Dienstleistungen die auf die Bedürfnisse und Wünsche unseres Klientels eingehen. Wir fördern die Selbstbestimmung, die Würde und das Wohlbefinden unserer Klienten in einer sicheren und respektvollen Umgebung.
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51580 Reichshof